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Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
Telefon: 08022 8602-0
Telefax: 08022 8602-50
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Ehegatten von ehemaligen Landwirten können sich freiwillig versichern, wenn sie
Ferner können sich Landwirte und deren Ehegatten nach dem Ende der Versicherungspflicht freiwillig weiterversichern, wenn sie
Mit freiwilligen Beiträgen kann nur die Wartezeit von 15 Jahren aufgefüllt werden. Beitragszahlungen darüber hinaus sind nicht möglich. Eine Beendigung der freiwilligen Versicherung ist jederzeit möglich.
§§ 4, 5 Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
www.svlfg.de