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Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
Telefon: 08022 8602-0
Telefax: 08022 8602-50
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Sobald Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses eine Anmeldung zur Sozialversicherung vornehmen. Den gesetzlichen Krankenkassen (Einzugsstellen) ist die Aufgabe übertragen worden, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einzuziehen und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Bei geringfügigen Beschäftigungen ist zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Für die Sozialversicherung müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber einen Anteil bezahlen.
Die Anmeldung zur Sozialversicherung umfasst die
Die Anmeldung muss insbesondere für Beschäftigte erfolgen, die kraft Gesetzes in der Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung versichert sind.