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Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
Telefon: 08022 8602-0
Telefax: 08022 8602-50
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Die entsprechenden Maßnahmen sind bei Antragstellung hinreichend mit wissenschaftlicher Literatur zu belegen.
Förderung von Projekten aus folgenden Bereichen
Projektbezogene Infrastrukturmaßnahmen zur Steigerung der medizinischen Qualität
Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die rein touristisch oder wellnessorientiert sind.
Antragsberechtigt sind
Antragsberechtigte für alle Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinie (F-RL) (Ziffer 1.2 der F-RL)
Stellt die Gemeinde den Antrag nicht selbst, hat die Antragstellung im Benehmen mit der jeweiligen Gemeinde zu erfolgen.
Art und Umfang der Zuwendung orientieren sich am zu fördernden Projekt. Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als zweckgebundene Zuwendung.
Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Zuwendung beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 10 % einbringen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 25.000 Euro (bei Baumaßnahmen mindestens 100.000 Euro) betragen. Die Förderung kann maximal drei Jahre in Anspruch genommen werden.