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Sanktjohanserstraße 12
83707 Bad Wiessee
Telefon: 08022 8602-0
Telefax: 08022 8602-50
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Durch staatliche Zuwendungen soll Frauen mit Migrationshintergrund der Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit erleichtert und damit ihre Integration gefördert werden
Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Dolmetscherdienste (sog. Honorarkosten für Sprachmittlung), die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund entstehen. Die Sprachmittlung kann auch telefonisch erfolgen. Nicht gefördert werden Ausgaben für Gebärdensprachdolmetschung.
Zuwendungsempfänger sind die Träger von staatlich geförderten Frauenhäusern und / oder von staatlich geförderten Notrufen, die Mitglieder eines Spitzenverbandes sind.
Zuwendungsfähig sind die angefallenen Stundenvergütungen für die reine Dolmetscherleistung und eine Vergütung für eventuelle Reisezeiten. Es sind zuwendungsfähige Höchstbeträge festgelegt. Â
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstgrenze gewährt.