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Sanktjohanserstraße 12
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Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) können die Gesundheit gefährden. Beschäftigte, die solche Tätigkeiten durchführen, sind daher besonders zu schützen.
Unter Biostoffen werden Mikroorganismen, Zellkulturen und Endoparasiten (Parasiten, die im Menschen leben) - einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen verstanden. Darüber hinaus werden mit dem Begriff auch mit TSE assoziierte Agenzien (Prionen) erfasst. Biostoffe können den Menschen durch Infektionen, übertragbare Krankheiten, Toxinbildung, sensibilisierende oder sonstige, die Gesundheit schädigende (z. B. fruchtschädigende oder krebserzeugende) Wirkungen gefährden. Â
Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde anzuzeigen:
Die Anzeige hat folgende Angaben zu umfassen: