Inhalt

Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste

Kurzbeschreibung

Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Geschäftsleitung

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee