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Marktgebühren; Erhebung

Kurzbeschreibung

Die Benutzung von Standplätzen auf Märkten kann gebührenpflichtig sein.

Beschreibung

Für die Bereitstellung von Plätzen und Einrichtungen auf Wochen-, Floh- und Weihnachtsmärkten und sonstiger Märkte können Gebühren erhoben werden.

Nähere Informationen über die Marktgebühren (z. B. Satzung über die Erhebung von Marktgebühren oder die Höhe der Marktgebühren) Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 03.01.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt, Radverkehr

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

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