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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Beschreibung

Die konkrete Höhe des Beitrags für den Anschluss an die kommunale Stromversorgung ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sonstiges

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee