Inhalt

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Kurzbeschreibung

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Beschreibung

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.03.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sonstiges

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee