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Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

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Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

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