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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Kurzbeschreibung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023

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Zuständige Stelle

Geschäftsleitung

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee