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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

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Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

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