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Bauleitplanung

Die Gemeinde hat für große Teile des Gemeindegebietes bereits Bebauungspläne erarbeitet, die die Art der wohnlichen Nutzung vorschreiben („Sondergebiete).

Es ist in diesen Bereichen ohne Zustimmung des Gemeinderates nicht möglich, Altbestände (bspw. ältere Gästehäuser) aufzukaufen und, wie in vielen anderen Gemeinden, Luxus-Eigenheimwohnungen zu errichten und zu Höchstpreises zu verkaufen.

Die Gemeinde möchte kein Verhinderer von Wandel sein.

Wohnen, als Grundbedürfnis des Menschen, muss jedoch planvoll und gerecht gestaltet werden.

Die Bauleitplanung ist hierbei ein wichtiger und unterstützender Faktor.