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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Kurzbeschreibung

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung

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Stand: 27.09.2024

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Gemeinde Bad Wiessee

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83707 Bad Wiessee