Schöffen; Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Kurzbeschreibung
Schöffen kommen in der Strafjustiz bei den Amts- und Landgerichten zum Einsatz. Die Gemeinden und Jugendämter stellen alle fünf Jahre Vorschlagslisten auf. Bürgerinnen und Bürger können sich bei ihrer Gemeinde bzw. dem für ihren Wohnsitz zuständigen Jugendamt bewerben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.03.2024
Stand: 03.03.2024