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Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes

Kurzbeschreibung

Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Bad Wiessee):
  • Antrag auf Genehmigung eines Standplatzes (Markt)
    Sie können als Gewerbetreibende*r eine Standplatzgenehmigung online beantragen, die für die Teilnahme an Märkten in kommunaler Zuständigkeit benötigt wird.

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 02.10.2024

Rechtsgrundlagen

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt, Radverkehr

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Kontakt