Inhalt

Lärmschutz; Erlass einer Verordnung

Kurzbeschreibung

Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.

Beschreibung

Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.04.2024

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Zuständige Stelle

Ordnungsamt, Radverkehr

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Kontakt

Zuständige Stelle

Geschäftsleitung

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
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