Zimmervermittlung; Durchführung
Kurzbeschreibung
Die Tourismusbüros von Städten und Gemeinden können Unterkünfte vor Ort vermitteln.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 03.07.2024
Stand: 03.07.2024