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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 15.11.2024

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Zuständige Stelle

Kommunalunternehmen Bad Wiessee AdöR

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

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