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Grünordnungsplan; Informationen zur Aufstellung

Kurzbeschreibung

Der Grünordnungsplan ist ein Begriff aus der Landschaftsplanung. Er hat die Aufgabe die in den Naturschutzgesetzen bzw. den Landschaftsplänen formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege für das Gemeindegebiet bzw. Teile davon zu konkretisieren.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023

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Zuständige Stelle

Bauverwaltung / Bauamt

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

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