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Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung

Kurzbeschreibung

Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.

Online-Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Bad Wiessee):
  • Antrag auf Genehmigung einer Baumfällung
    Sie können die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund online beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Technisches Bauamt

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Kontakt