Baumfällung oder Baumveränderung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Bevor Sie einen Baum, auch wenn er sich auf Ihrem eigenen Grund und Boden befindet, fällen, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen, ob sie eine Baumschutzverordnung erlassen hat. Bäume dürfen dann ggf. nur mit Genehmigung gefällt oder zurückgeschnitten werden.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Bad Wiessee):
- Antrag auf Genehmigung einer Baumfällung
Sie können die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund online beantragen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023
Stand: 20.10.2023