Kommunale Partnerschaften; Pflege
Kurzbeschreibung
"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte FreundschaftsverhÀltnisse zwischen den Kommunen verschiedener LÀnder.
Beschreibung
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige VerstÀndigung und Hilfe das GefÌhl der europÀischen und außereuropÀischen Zusammengehörigkeit zu stÀrken und durch einen lebendigen BÌrgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten fÌr ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsÀtzlich in eigener Verantwortung und selbstÀndig. Es bleibt den Kommunen Ìberlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begrÌnden. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von BÌrgern, Vereinen, VerbÀnden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen SpitzenverbÀnde.
Die Organisation partnerschaftlicher AktivitÀten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher AktivitÀten entscheidet die Kommune auch unter BerÌcksichtigung ihrer finanziellen VerhÀltnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite RÌcksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewÀhrleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, BÌrgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
FÌr die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur VerfÌgung. Förderprogramme der EuropÀischen Union sehen in beschrÀnktem Umfang Finanzhilfen fÌr partnerschaftliche AktivitÀten vor.
Eine GesamtÌbersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, fÌr Sport und Integration gefÌhrt (siehe "WeiterfÌhrende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 7 Gemeindeordnung fÃŒr den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Eigene Angelegenheiten - Art. 5 Landkreisordnung fÃŒr den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
Eigene Angelegenheiten - Art. 5 Bezirksordnung fÃŒr den Freistaat Bayern (BezO)
Eigene Angelegenheiten - Kommunale Partnerschaften
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
WeiterfÃŒhrende Links
- Kommunale Partnerschaften
Informationen ÃŒber die partnerschaftlichen Verbindungen der bayerischen Bezirke, Landkreise und Gemeinden mit Kommunen im Ausland - Bayerischer Gemeindetag
- Bayerischer Bezirketag
- Bayerischer StÀdtetag
- Bayerischer Landkreistag
- Kontaktstelle Europa fÃŒr BÃŒrgerinnen und BÃŒrger
- Deutsche Agentur fÃŒr das EU-Programm Erasmus+ Jugend in Aktion
- Bayerischer Jugendring
Redaktionell verantwortlich
Stand: 13.07.2022