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Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde

Kurzbeschreibung

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Liegenschaftsamt

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Kontakt

Frau Sylvia Trettenhann