Inhalt

Ganztagsbetreuung / Kinderhort

1. Allgemeines:

Die Gemeinde Bad Wiessee betreibt bereits seit dem Jahr 2010 einen Kinderhort, der direkt an die Grundschule angeschlossen ist.

Bereits 16 Jahre vor der gesetzlichen Verpflichtung (ab 01.08.2026) zu einer Kindertagesbetreuung ist die Gemeinde für Eltern und Kinder in die Vorleistung gegangen und betreibt die pädagogisch hochwertigste Einrichtung für Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse, die noch deutlich über der bald gesetzlichen geforderten „Offenen Ganztagsschule“ angesiedelt ist.

Die Gemeinde hat sich hierfür einen großen, erfahrenen und professionellen Partner gesucht – und diesen mit der Diakonie Rosenheim gefunden.

Die Diakonie Rosenheim ist Träger dieser Einrichtung. Nachfolgend der Link zum Träger: https://dwro.de/kinder-jugend-und-familie/

Unser Kinderhort befindet auf dem Areal der gemeindlichen Grundschule und hat über 750 qm an Innenraumflächen zur Verfügung. So können bis zu 4 Gruppen mit max. 100 Kindern betreut werden. Hinzu kommen großzügige Außenanlagen, mit zahlreichen Spielgeräten, einem Tartanplatz sowie Grün- und Blühflächen.


2. Zuständigkeiten und Kontakt

       Die Gemeinde vergibt, in Zusammenarbeit mit dem Träger, die Hortplätze.

       Die Gemeinde ist damit bis zur erfolgten Platzvergabe zuständig.

       Ab Platzvergabe, für Rückfragen, Anregungen, Informationsbedarf etc. ist der Träger zuständig.

       Diesen erreichen Sie entweder persönlich im Hort oder über die folgende E-Mail-Adresse:  39016@jh-obb.de

       Vielen Dank.

3. Betreuungsjahr 2024 / 2025

Bitte beachten Sie folgende Informationen bezüglich der Platzvergabe:

    • Sämtliche Plätze werden ausschließlich nach sozialen Kriterien vergeben
    • Sämtliche BewerberInnen um einen Hortplatz werden spät. bis Mitte August angeschrieben und es wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt
    • BewerberInnen die eine Absage erhalten haben, erhalten zugleich eine Wartelistennummer, um Planungssicherheit gewährleisten zu können
    • Sollte Ihnen kein Betreuungsplatz zum Start des Hortjahres zugewiesen werden, besteht die gute Möglichkeit, dass Sie lediglich bis zu 8 Wochen überbrücken müssen, um einen Platz bei der nächsten Gruppeneröffnung im 4. Quartal 2024 bekommen zu können
    • BewerberInnen die einen Platz erhalten haben werden aufgefordert, die gemachten Angaben mit den entsprechenden Belegen zu verifizieren, um einen Missbrauch bei der Platzvergabe auszuschließen
    • Dadurch kann ein Nachrücken der Plätze entstehen

Nachfolgend finden Sie die Buchungsverbindlichkeiten:

    • Buchungen gehen stets verbindlich bis zum Ende des jeweiligen Hortjahres
    • Es ist eine Mindestbuchung von 20 h / Woche vorgeschrieben
    • Anmeldungen haben an allen 5 Schultagen, von Montag bis Freitag zu erfolgen
    • Daraus ergibt sich eine Mindestbuchungszeit von 4 h / Tag
    • Der Kinderhort eröffnet, Montag bis Freitag, momentan um 11:00 h und schließt um 16:00 h

Abschließend finden Sie die Gebühren für das Betreuungsjahr 2024 / 2025, jeweils pro Monat.

    • 3 – 4 h / Tag Mindestbuchungszeit: 107,- €
    • 4 – 5 h / Tag  118,- €
    • 5 – 6 h / Tag: 129,- €
    • 6 – 7 h / Tag (bei ggf. erweiterter Öffnungszeit von 07:00 h bis 08:00 h): 140,- €
    • Mittagsverpflegung (für alle Buchungen verbindlich): 120,- €
    • Spiel- und Verbrauchsgeld (für alle Buchungen verbindlich): 15,- €
    • Einmalige Anmeldungspauschale: 50,- €


4. Kriterien für die Vergabe von Plätzen im Kinderhort:

    1. Alleinerziehende: 4 – 6 Punkte
    2. Erwerbstätigkeit, bei 2 Sorgeberechtigten: 2 – 4 Punkte (Wertung bezieht sich auf die höchste gemeinsame Wochenarbeitszeit)
    3. Alter des Kindes, nach Schulstufenzugehörigkeit: 1 – 4 Punkte (je niedriger die Schulstufenzugehörigkeit, desto höher die Punktanzahl)
    4. Besondere Lebensumstände: 1 – 2 Punkte (ggf. und belegbar)
25.07.2024