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Kommunale PV-Förderung 2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Wiessee hat beschlossen, für das Jahr 2023 einen kommunalen Fördertopf i. H. v. 100.000,- € für PV-Dachanlagen aufzulegen.

Ziel dieser Förderung ist es, die momentanen Preissteigerungen deutlich zu dämpfen und starke Investitionsanreize für die Neuinstallation von PV-Dachanlagen zu setzen.

Dies unter den folgenden Förderbedingungen:

1. Fördergegenstand

Gefördert werden neu installierte Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Mindestgröße von 5 Kilowatt-Peak die von Bewohnern mit Erstwohnsitz in Bad Wiessee auf einer Wohn- oder Gewerbeimmobilie im Gemeindegebiet Bad Wiessee neu errichtet werden, unbeachtlich, ob mit Stromspeicher oder ohne.

2. Förderfähigkeit

Bezugnehmend auf den Fördergegenstand sind alle Anlagen förderfähig, bei denen eine Auftragsbestätigung vorliegt, die besagt, dass die Anlage nachweislich ab dem 01.03.2023 in Auftrag gegeben wurde. Somit erhalten Bürgerinnen und Bürger Planungszeit und können die Lieferzeiten gut einkalkulieren, um in den Genuss der Förderung kommen zu können.

3. Nachweis zum Erhalt der Förderung

An die Kämmerei der Gemeinde Bad Wiessee ist ein formloser Antrag zu richten mit der Bitte um Erhalt der Kommunalen Förderung für die Errichtung einer neu installierten Dach-PV-Anlage.

Antragsteller müssen wie folgt vorgehen:

Schritt 1:

Gemeinsame Einreichung bei der Kämmerei der Gemeinde Bad Wiessee von Antrag und der Auftragsbestätigung einer Fachfirma, die frühestens auf den 01.03.2023 ausgestellt ist. Damit wird der Förderbetrag im Fördertopf reserviert.

Schritt 2:

Nach der Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen einzureichen:

-       Mehrere Lichtbilder der installierten Anlage und

-       die Rechnung für die Anlage, auf der die tatsächlich installierten kWp ersichtlich sind.

Nach Schritt 2 erfolgt die Auszahlung der Förderung im Rahmen der hier genannten Förderbedingungen.

4. Förderhöhe

Die Höhe der Förderung ist wie folgt gestaffelt:

-       5 kWp bis 5,99 kWp: 1.500,- €

-       6 kWp bis 6,99 kWp: 1.800,- €

-       7 kWp bis 7,99 kWp: 2.100,- €

-       8 kWp bis 8,99 kWp: 2.400,- €

-       9 kWp bis 9,99 kWp: 2.700,- €

-       Ab 10 kWp: 3.000,- €

5. Fördervoraussetzungen

Liegen sämtliche, unter Punkt 1. bis 4. genannten, Voraussetzungen vor, kann eine Förderung ausbezahlt werden. Es gilt zu beachten, dass die Förderhöhe auf 100.000,- € begrenzt ist und beantragte Förderungen nach dem „Windhund-Verfahren“ gewährt werden. Dies besagt, dass sämtliche Anträge - zusammen mit der Auftragsbestätigung - nach der Reihenfolge Ihres Eingangs bei der Gemeinde gewertet werden, jedoch nur solange gewährt werden können, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gemeinde wird umgehend darüber informieren, wenn dieser Zustand eingetreten ist.

Bitte beachten Sie: zwingende Voraussetzung, um Förderfähigkeit erreichen zu können ist zudem, dass die Vorgaben der gemeindlichen Ortsgestaltungssatzung beachtet werden und, falls notwendig, der Denkmalschutz mit eingebunden ist.

Wir empfehlen allen interessierten Bürgerinnen und Bürger einen Blick in das Solarpotentialkataster des Landkreises Miesbach zu werfen: https://www.solare-stadt.de/kreis-miesbach/Solarpotenzialkataster

6. Förderziel und Förderzweck

Die Gemeinde Bad Wiessee möchte mit diesem Fördertopf den Anreiz in erneuerbare Energien zu investieren deutlich erhöhen. Wird dieser Fördertopf voll ausgeschöpft dann werden im Jahr 2023 in der Gemeinde Bad Wiessee mindestens 333 kWp neu installiert werden.

Somit werden bis zu 333.000 kWh an regenerativem Strom neu erzeugt werden.

Der durchschnittliche jährliche Stromverbrauch eines bundesdeutschen Haushalts liegt bei ca. 3.300 kWh; somit ermöglicht es diese gemeindliche Förderung den Stromverbrauch von bis zu 100 Haushalten regenerativ zu gestalten und damit ca. 140 t CO² einzusparen.