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Zweitwohnungsteuer

Bereits im Jahr 2005 haben wir die Zweitwohnungsteuer eingeführt. Diese lag zunächst bei 12% der Nettojahreskaltmiete.

Im Jahr 2019 wurde diese auf 20% erhöht. Damit hat die Gemeinde einen der höchsten Steuersätze in Deutschland, der zudem mehreren rechtlichen Überprüfungen standgehalten hat.

Ziel dieser Steuer ist im Übrigen nicht die Einnahmeerzielung, sondern, die Steuerung von Zweitwohnungszuzug.

14% der gesamten Einwohner der Gemeinde Bad Wiessee (Stand: 2022) haben bei uns einen Zweitwohnsitz.

Anders als andere Gemeinden betrachten wir diese Entwicklung nicht als per se negativ, sind aber der Überzeugung, dass man sie kritisch begleiten muss- und: dass mit dem genannten Anteil die Obergrenze erreicht sein sollte.