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Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

Kurzbeschreibung

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 13.02.2026

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Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Gemeinde Bad Wiessee

Sanktjohanserstr. 12
83707 Bad Wiessee

Kontakt

Herr Robert Kühn